Ausschreibung IKT der Zukunft: benefit - demografischer Wandel als Chance

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) starten die Ausschreibung 2020 in der Förderinitiative IKT der Zukunft mit dem Thema „benefit – demografischer Wandel als Chance“. Die Ausschreibung 2020 ist als Challenge definiert und der Schwerpunkt dabei liegt auf der Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen durch Forschung, Technologie und Innovation. Damit steht erstmalig eine Pflege-Challenge im Mittelpunkt der Ausschreibung, bei der insbesondere der Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) als zentral definiert ist.

Aufgrund der häufigen Probleme bei der Versorgungskette zwischen älteren Menschen und ihren Angehörigen, Pflege- und Betreuungskräften, Ärzten oder stationären Gesundheitseinrichtungen und durch den Mangel an Informationen oder Probleme bei der Weiterleitung dieser, haben alle Beteiligten täglich mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen. Genau deshalb steht im Fokus der Challenge 2020 die Entwicklung einer integrierten Informationsbasis zur Vernetzung aller Beteiligten und infolge dessen die durchgehende Informationsversorgung in der mobilen Pflege und Betreuung.

Von besonderer Bedeutung ist es außerdem, auf die Bedürfnisse der EndanwerderInnen optimal einzugehen. Da vor allem oft kleinere Anbieter oder Einzelunternehmen im Bereich der Pflege und Betreuung mit der Verwendung von digitalen Lösungen noch nicht vertraut sind, soll auch dieser Aspekt in die Challenge 2020 mit einfließen.

Das Ziel des Programms benefit ist es somit, den demographischen Wandel als Chance für positive Veränderungen anzusehen und durch innovative Produkte und Dienstleistungen die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern.

Einreichfrist ist der 17. September 2020, 12:00 Uhr.


Das Budget für die Ausschreibung beträgt 2,38 Millionen Euro, wobei nach Budgetverfügbarkeit bei der Fördermittelvergabe von dem verlautbarten Budget abgewichen werden kann.


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